Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Ich verfüge über eine Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Zunächst vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte und einen Überweisungsschein mit. Im Rahmen der ersten 6 Sitzungen (probatorische Phase) wird eine Behandlungsnotwendigkeit und eine potentielle Weiterbehandlung in Form einer zu beantragenden Kurzzeittherapie (weitere 25 Sitzungen) oder Langzeittherapie (45 Sitzungen) geklärt.

Wenn Sie privat versichert sind: Nach dem Erstgespräch und der Klärung einer Behandlungsnotwendigkeit, können Sie die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung besprechen. Wenn Psychotherapie nicht aus dem Versicherungsvertrag als Leistung entfernt wurde, ist eine Kostenübernahme unproblematisch.

Wenn Sie Selbstzahler sind: Es gibt einzelne Fälle in denen sich eine Psychotherapie leider für die Betroffenen nachteilig auswirken kann. Das kann dann der Fall sein, wenn beispielsweise eine Verbeamtung in Aussicht steht, oder der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Vorsorgeversicherung mit vorausgehender Gesundheitsprüfung geplant ist. Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet und belaufen sich aktuell auf 100,55 EUR und sind steuerlich absetzbar.


Auf den Internetseiten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen finden Sie noch hilfreiche Informationen und Begriffserklärungen, die auf der Suche nach einem Therapieplatz unterstützend sein können.
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